APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Gelten auch Original und Importe mit abweichendem Namen als identisch?

Bei einem mit Aut-idem-Kreuz verordneten „Clarium 50 mg Retardtabletten 200 Stück“ gibt es bei der Barmer (IK 103480007) Rabattverträge mit zwei Importen. Generell sind wir ja trotz des Kreuzes verpflichtet, diese Rabattverträge mit Importen einzuhalten. Jedoch haben in diesem Fall beide Import-Rabattvertragspartner einen anderen Namen (Trivastal bzw. Pronoran). Dies verwirrt unsere Kundin, da der Arzt den Austausch ja eigentlich durch das Aut-idem-Kreuz verhindern will und yie sehr durch den abweichenden Namen verunsichert ist.

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Unsere Fragen sind nun: Gilt die Regel, dass wir bei Importen den Rabattvertrag einhalten müssen, nur für gleichnamige Importe oder auch für Importe mit anderem Namen? Weiterhin fragen wir uns, ob wir diesen Austausch von unserer Seite aus überhaupt verhindern können?

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