Entlassverordnungen werden schon seit Oktober des letzten Jahres von Klinikärzten ausgestellt.
Nun wurde das Entlassmanagement auch in bestimmte Arzneilieferverträge der Apotheker aufgenommen, zum Beispiel in den vdek-Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen. Trotzdem ergeben sich fast täglich Fragen zu diesem Thema und diese werden häufig auch an das DeutscheApothekenPortal gestellt.
Ein Beitrag im aktuellen DAP Dialog 45 erläutert die Neuerungen, die sich aus dem Vertrag der Ersatzkassen ergeben.
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