Wohl das drängendste, immer noch nicht abschließend geregelte Problem ist die ärztliche Mehrfachverordnung, die in vielen Fällen zu einer Kürzung der therapeutisch benötigten Verordnungsmenge oder zu Retaxationen der versorgenden Apotheken führt. Täglich erreichen das DAP derartige Retaxationen, in denen die Prüfzentren der Krankenkassen aufgrund unterschiedlicher Interpretationen des immer noch vorhandenen § 6 Rahmenvertrag zu unterschiedlichen Beanstandungen kommen.
Eine für alle Beteiligten, Ärzte, Patienten und Apotheken, unerträgliche Situation, wie auch der folgende Retaxfall zeigt:
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