AKTUELLER RETAXFALL

Mehrfachverordnung:

Therapiefeindlich aber retaxfreundlich

Mitte 2016 haben sich die Spitzen­verbände der Apotheken und der GKV-Kassen in letzter Minute auf eine Neufassung des § 3 Rahmen­vertrag geeinigt, um einem Schieds­spruch zuvor­zukommen. Trotz vorange­gangener langwieriger Verhandlungs­runden konnten wichtige erforderliche Regelungen gar nicht oder nicht im Detail formuliert werden. Dieses sollte in den ergänzenden Verträgen zum Rahmen­vertrag zeitnah vereinbart werden. Nun sind mittlerweile zwei Jahre vergangen, aber in dieser Hinsicht hat sich wie befürchtet leider so gut wie nichts getan.

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Wohl das drängendste, immer noch nicht abschließend geregelte Problem ist die ärztliche Mehr­fach­verordnung, die in vielen Fällen zu einer Kürzung der therapeutisch benötigten Verordnungs­menge oder zu Retaxationen der versorgenden Apotheken führt. Täglich erreichen das DAP derartige Retaxationen, in denen die Prüfzentren der Kranken­kassen aufgrund unterschiedlicher Inter­pretationen des immer noch vorhandenen § 6 Rahmen­vertrag zu unter­schiedlichen Bean­standungen kommen.

Eine für alle Beteiligten, Ärzte, Patienten und Apotheken, unerträgliche Situation, wie auch der folgende Retaxfall zeigt:

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