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JOHNSON & JOHNSON MEDICAL INFORMIERT

Umstellung auf OneTouch Ultra® Plus Teststreifen – so geht`s

Johnson & Johnson Diabetes Care Companies hat mit OneTouch Ultra Plus Flex® ein neues Blut­zucker­mess­gerät auf den Markt gebracht, dessen Test­streifen der besonders wirtschaftlichen Preis­gruppe (Gruppe 1) gemäß der DAV-Verein­barung mit den Ersatz­kassen und der BARMER angehören.1

Die Vereinbarung sieht u. a. vor, dass 15 % der verordneten Packungen à 50 Stück mit Test­streifen aus der besonders wirtschaftlichen Preis­gruppe 1 beliefert werden sollen.

Grund­sätzlich ist der Apotheker verpflichtet, die Quote zu erfüllen und gleichzeitig berechtigt, bei bestimmten Verordnungen auf Test­streifen der Preis­gruppe 1 umzustellen.

Mögliche Abgabesituationen:

1. Namentliche Verordnung der OneTouch Ultra Plus® Test­streifen auf dem Rezept:


Quelle: DAP

➔ Abgabe der OneTouch Ultra Plus® Teststreifen ➔ Erfüllung der 15-%-Quote, Abrechnung von 0,50 € zzgl. MwSt. unter der Sonder-PZN 09999637 bedingt durch den Rabatt­vertrag2

2. Namentliche Verordnung von Test­streifen der Preisgruppe 2 oder 3


Quelle: DAP

Abgabe der OneTouch Ultra Plus® Teststreifen möglich (Ausnahme: Arzt hat den Austausch ausgeschlossen) ➔ Abrechnung der Umrechnungs­pauschale von 35 € zzgl. MwSt. (BARMER: 20 € netto) unter der Sonder-PZN 06460719 (BARMER: Sonder-PZN 02567596), max. 1 x innerhalb von 2 Jahren/Patient1 ➔ Abrechnung von 0,50 € zzgl. MwSt. unter der Sonder-PZN 09999637 bedingt durch den Rabatt­vertrag2

3. Generische Verordnung


Quelle: DAP

Abgabe der OneTouch Ultra Plus® Teststreifen empfohlen ➔ Erfüllung der 15-%-Quote, Abrechnung von 0,50 € zzgl. MwSt. unter der Sonder-PZN 099996372 bedingt durch den Rabattvertrag2

Weiterführende Informationen

Weiter­führende Informationen zu Rezept­­belieferung und Abrechnung erhalten Sie auf der Abgabehilfe zu OneTouch® und unter www.onetouch.de.

1 Arzneiversorgungs­vertrag zwischen Deutschem Apotheker Verband (DAV) und TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk, gültig seit 01.01.2018, sowie mit der BARMER seit dem 01.02.2017
2 Rabattvereinbarung gem. § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zwischen TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK und hkk (”ArgeBZT”) mit Johnson & Johnson Medical GmbH, Stand 01.01.2018. Nachsatz zu II Punkt 2 (siehe Abgabehilfe)