Uns liegt eine Verordnung über „Carbamazepin 400 mg 200 Retardtabletten“ vor, ohne Angabe eines Herstellers.
Da der Wirkstoff sich auf der Substitutionsausschlussliste befindet, dürfen wir dieses Rezept – soweit uns bekannt ist – nicht ohne Angabe eines Herstellers beliefern.
Nun ist uns aber leider nicht klar, ob wir den gewünschten Hersteller bei solchen Rezepten selber nach Rücksprache mit dem Arzt und dazugehörigem Vermerk mit Datum und Unterschrift ändern dürfen, oder ob der Arzt das Rezept eigenhändig ergänzen und erneut unterzeichnen muss?
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