APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf die Apotheke hier den Hersteller ergänzen?

Uns liegt eine Verordnung über „Carbamazepin 400 mg 200 Retard­tabletten“ vor, ohne Angabe eines Herstellers.

Da der Wirkstoff sich auf der Substitutions­­ausschluss­­liste befindet, dürfen wir dieses Rezept – soweit uns bekannt ist – nicht ohne Angabe eines Herstellers beliefern.

Nun ist uns aber leider nicht klar, ob wir den gewünschten Hersteller bei solchen Rezepten selber nach Rück­sprache mit dem Arzt und dazu­­ge­hörigem Vermerk mit Datum und Unterschrift ändern dürfen, oder ob der Arzt das Rezept eigenhändig ergänzen und erneut unter­zeichnen muss?

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Alexander Raths – stock.adobe.com