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BGH-Urteil

Zuweisungsverbot gilt nicht für niederländische Versandapotheken

Wirbt eine nieder­ländische Apotheke bei deutschen Gynäkologen für einen günstigen Bezug von Intrauterinpessaren und anderen rezept­pflichtigen Verhütungs­mitteln, die vom Arzt zu applizieren sind, so verstößt dies nicht gegen deutsches Recht. Insbesondere liegt kein Verstoß gegen das im Apotheken­gesetz verankerte Zuweisungs­verbot vor – denn an dieses muss sich eine nieder­ländische Apotheke nicht halten. Dies entschied vor gut einem Jahr das Oberlandes­gericht Düsseldorf. Nun blieb auch die Revision des klagenden Wett­bewerbs­vereins gegen den Versender erfolglos.

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