Im Rahmen von Rabattverträgen können Hersteller und Krankenkassen einen Mehrkostenverzicht vereinbaren. D. h. die Versicherten müssen keine Mehrkosten bezahlen, obwohl der in der Lauer-Taxe angegebene Preis oberhalb eines Festbetrags liegt.
Informationen zum Mehrkostenverzicht sind ebenso wie die Rabattverträge in der Apothekensoftware hinterlegt.
DAP Lexikon
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.