DAP LEXIKON

Kassenspezifischer Mehrkostenverzicht

Im Rahmen von Rabatt­verträgen können Hersteller und Kranken­kassen einen Mehr­kosten­verzicht vereinbaren. D. h. die Versicherten müssen keine Mehr­kosten bezahlen, obwohl der in der Lauer-Taxe angegebene Preis oberhalb eines Fest­betrags liegt.
Informationen zum Mehr­kosten­verzicht sind ebenso wie die Rabatt­verträge in der Apotheken­software hinterlegt.

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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