Die Ersatzkassen haben mit dem Deutschen Apothekerverband eine Ergänzungsvereinbarung zum Entlassmanagement getroffen. Demnach galt bis zum 1. Mai 2018 eine Friedenspflicht hinsichtlich Retaxationen. Seit dem 1. Mai müssen Apotheken die ergänzenden Regelungen zum Umgang mit Entlassrezepten beachten.
» Entlassrezept: Das sind die neuen Regelungen
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