Wir haben eine Frage zu folgendem Rezept:
Krankenkasse: Knappschaft (IK 109305007)
Verordnet: ASS ABZ 100 mg TAH 100 St. N3
ASS 100 wird nicht von der Krankenkasse übernommen und muss daher vom Versicherten selbst gezahlt werden (der Preis liegt unter fünf Euro).
Soll dieses Rezept dann überhaupt eingereicht werden oder soll ein solcher Artikel gestrichen werden, beispielsweise wenn mehrere Arzneimittel auf dem Rezept stehen?
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