DAP LEXIKON

Mehrkosten

Liegt der Preis eines vom Arzt verordneten Arzneimittels über dem Festbetrag, so muss der Patient diesen Differenzbetrag – die Mehrkosten – zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung entrichten. Das gilt auch für Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind.

Nützliche Links:

» Patienteninformation Mehrkosten

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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