BAYER VITAL INFORMIERT

Pharmazeutische Bedenken

Praxisbeispiel Betaferon®

Im Rahmenvertrag über die Arznei­mittel­versorgung gemäß § 129 SGB V (§ 4 (2)) ist festgelegt, dass Rabatt­arznei­mittel vorrangig abzugeben sind:

„(2) Die Apotheke hat vorrangig ein wirkstoff­gleiches Fertig­arznei­mittel abzugeben, für das ein Rabatt­vertrag nach § 130a Absatz 8 SGB V („rabatt­begünstigstes Arznei­mittel“) besteht […].“

Bayer Vital hat für das MS-Therapeutikum Betaferon® mit 90 % der gesetzlichen Kranken­kassen Rabatt­verträge abgeschlossen. Folglich ist in den meisten Fällen die Abgabe des rabattierten Betaferon® auch dann gesichert, wenn der Arzt kein Aut-idem-Kreuz bei der Verordnung von Betaferon® gesetzt hat und dieses für die Therapie wünscht.

Krankenkassen ohne Rabattvertrag

Anfang Februar letzten Jahres sind zwei Rabatt­verträge ausgelaufen (AOK Rheinland/Hamburg und AOK Nordost) – eine Abgabe des verordneten Betaferon® ist jedoch auch bei diesen Kranken­kassen in vielen Fällen weiterhin möglich.

Dabei gilt es, Folgendes bei der Rezept­belieferung zu beachten (Voraussetzung: Kein Aut-idem-Kreuz gesetzt, Betaferon®-Original ist verordnet):

Besteht kein Rabattvertrag über ein Bioidentical nach Anlage 1 des Rahmen­vertrages ➔ Abgabe des verordneten Betaferon®-Orginals möglich

Besteht ein Rabattvertrag über ein Biodidentical nach Anlage 1 des Rahmen­vertrages ➔ Abgabe des verordneten Betaferon®-Originals unter Anwendung Pharma­zeutischer Bedenken möglich

Pharmazeutische Bedenken korrekt anwenden

Mit Pharmazeutischen Bedenken hat der Apotheker die Möglichkeit, den Austausch auf ein Rabatt­arznei­mittel zu vermeiden, wenn er dadurch (nach Beratung) den Therapie­erfolg oder die Arzneimittel­sicherheit gefährdet sieht. Dazu muss der Apotheker die Sonder-PZN 02567024 und den Faktor „6“ auf das Rezept drucken und eine stichpunktartige Begründung für Pharma­zeutische Bedenken auf dem Rezept vermerken (inkl. Datum und Unterschrift).


Abb.: Rezeptbeispiel einer Betaferon®-Verordnung mit Pharmazeutischen Bedenken

Service

Die Abgabehilfe zu Betaferon® gibt wichtige Hinweise zur Rabatt­­vertrags­­situation und zur richtigen Rezept­­belieferung, insbesondere im Hinblick auf eine gleich­bleibende MS-Therapie.

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