Aus einer Klinik erhielten wir für einen DAK-Versicherten folgende handschriftlich ausgestellte Verordnung:
„8 Fertigspritzen Aranesp 300 µg“
In dieser Stärke existieren nur Packungen mit je einer Spritze (= N1).
Der Wirkstoff hat auch einen N2-Bereich mit 4 Spritzen, diese gibt es jedoch nicht bei der Stärke 300 µg. Eine N3 ist nicht existent. Was dürfen wir abgeben?
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