Wir haben eine Verordnung über „Vitamin D-Loges 5600 i.E. 15 Kautabletten“ zulasten der Techniker Krankenkasse für ein 10-jähriges Kind erhalten.
Das Präparat ist laut EDV nicht als Arzneimittel gelistet, sondern als Nahrungsergänzungsmittel. Wir sind der Meinung, dass wir es aus diesem Grunde nicht zulasten der Krankenkasse abgeben dürfen. Ist das richtig?
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