APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Dürfen wir dieses Medizinprodukt abgeben und wenn ja in welcher Menge?
Wir haben folgendes Problem: Auf Kassenrezept wurde für ein Kind (gebührenfrei) aufgeschrieben: „Nyda plus Nissenkamm 2 x 100 ml“.
Nun sind wir uns nicht sicher, ob wir tatsächlich auf dieses Rezept zweimal die Doppelpackung (2 x 2 x 50 ml) abgeben dürfen oder ob wir dann eine Retaxation zu befürchten haben?
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