APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Können homöopathische Ohrentropfen für ein Kind zulasten einer GKV abgegeben werden?
Bei einem Rezept über Otovowen-Tropfen für ein Kind gibt unsere EDV die Warnmeldung „erstattungsfraglich“ aus. Dürfen wir dieses Rezept nun zulasten der Krankenkasse abrechnen, da es sich bei dem Patienten um ein Kind handelt, oder muss das Arzneimittel privat gezahlt werden?
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vege – stock.adobe.com
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