Nach vier Wochen: Die ärztliche PZN-Auftragspflicht im Apothekenalltag
Die ersten vier Wochen mit der neuen ärztlichen Verpflichtung zum Auftragen der Pharmazentralnummer (PZN) sind nahezu vergangen. Zeit, einen ersten Blick aus der Apothekenpraxis auf die durch KBV und GKV-Spitzenverband erwartete Verbesserung durch die ab dem 01.04.2018 gültige Vorschrift des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) von 2006 (!) zu werfen.
Zahlreiche Bedenken füllen nämlich seit unserem ersten Bericht über diese neue ärztliche Verpflichtung die Apotheken-Fachpresse.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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Manche Arztpraxen – als eigentliche Adressaten der neuen Verpflichtung zum Auftragen der PZN – scheint das Thema jedoch weniger zu beschäftigen als die Apotheken, wie die folgenden Beispiele aus dem Apothekenalltag der letzten Wochen zeigen:
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