APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf eine Jumbopackung bei namentlicher Verordnung abgegeben werden?

Wir sind uns nicht sicher bezüglich der Abgabe von Talvosilen forte Kapseln 100 Stück.
Uns liegt eine Verordnung eines Orthopäden/ Unfallchirurgen zulasten der AOK Bayern vor über
„Talvosilen forte 500/30 HKP 100 Stück (Dosierung 1-0-1)“.

Laut unserer EDV kann diese Packung nur auf Sprech­stunden­­bedarfs­rezept abgegeben werden.
Größte Packung mit Norm­größen­­kenn­zeichen wären 20 Stück (N2).

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

Wie ist es, wenn wie in diesem Fall ausdrücklich 100 Stück verordnet werden?

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