AKTUELLER RETAXFALL

Retax trotz genehmigtem Kostenvoranschlag

Der Sinn eines Kostenvoranschlags ist es, von der Krankenkasse vor der eigentlichen Versorgung ihres Patienten eine Genehmigung plus Kostenübernahme zu erhalten. In einem Kostenvoranschlag ist daher neben der genauen Bezeichnung des Präparates natürlich auch der Preis enthalten, zu dem die Apotheke den Versicherten versorgen kann.
Für einen Patienten ist es ohnehin schwer verständlich, wenn er erst dann versorgt werden darf, wenn seine Krankenkasse dies auf Antrag genehmigt hat. Aber wenn seine Kasse dies vertraglich verlangt, so bleibt leider keine andere Wahl, als dieses zu akzeptieren.

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Für die Apotheke ist es ebenfalls völlig unverständlich, wenn sie Monate später – trotz genehmigtem Kostenvoranschlag – die Versorgung aus eigener Tasche bezahlen soll, da der dem Kostenvoranschlag entsprechend abgerechnete Arzneimittelpreis für die Rezeptprüfstelle angeblich nicht nachvollziehbar ist.

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