Die seit Anfang des Jahres gültige Vereinbarung des DAV mit den Ersatzkassen und die seit dem 01.02.2017 gültige Vereinbarung mit der BARMER2 besagen, dass vorrangig verordneter Packungen à 50 Stück mit Teststreifen der Preisgruppe 1 beliefert werden sollen. Die OneTouch Ultra® Plus Teststreifen werden in diese besonders wirtschaftliche Preisgruppe einsortiert, sodass mit deren Abgabe auch die jeweils geforderte 15-Prozent-Quote erreicht wird. Gleichzeitig sind die Teststreifen bei den Ersatzkassen des entsprechenden Arzneiversorgungsvertrages3 rabattiert, sodass mit jeder Packung 0,50 Euro zzgl. MwSt. abgerechnet werden können.
Weiterführende Informationen zu Rezeptbelieferung und Abrechnung erhalten Sie auf der Abgabehilfe zu OneTouch® und unter www.onetouch.de.
1 Testsysteme für die In-vitro-Diagnostik – Anforderungen an Blutzuckermesssysteme zur Eigenanwendung bei Diabetes mellitus (ISO 15197:2013); Deutsche Fassung EN ISO 15197:2015
2 Arzneiversorgungsvertrag zwischen Deutschem Apotheker Verband (DAV) und TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk, gültig seit 01.01.2018, sowie mit der BARMER seit dem 01.02.2017
3 Rabattvereinbarung gem. § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zwischen TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK und hkk (”ArgeBZT”) mit Johnson & Johnson Medical GmbH, Stand 01.01.2018