JOHNSON & JOHNSON MEDICAL INFORMIERT

OneTouch Ultra Plus Flex®: Neues Blutzuckermessgerät mit vielen Vorteilen

OneTouch Ultra Plus Flex® ist ein neues im Handel befindliches Blutzuckermessgerät, das sowohl im Rahmen des Diabetesmanagements als auch im Bereich der Abgabe in der Apotheke einige Vorteile mit sich bringt. Anbieter ist Johnson & Johnson Diabetes Care Companies, Geschäftsbereich der Johnson & Johnson Medical GmbH.

Die folgenden Produktmerkmale sind besonders vorteilhaft:

  • Geringe Blutmenge von 0,4µl
  • Farbliche Kennzeichnung der Messwerte durch ColourSureTM Technology
    Quelle: Johnson & Johnson
  • Ergebnisse nach 5 Sekunden
  • Anforderungen nach EN ISO 15197: 20151
  • OneTouch Reveal® Mobile App ermöglicht drahtlose Synchronisation der Daten auf dem Smartphone

Überblick der im Handel befindlichen PZN

OneTouch Ultra Plus Flex®
Blutzucker­messgerät
mg/dl PZN 13754752
mmol/l PZN 13754769

OneTouch Ultra® Plus
Teststreifen
PZN 13754775

Abb.: OneTouch Ultra Plus Flex® Messgerät, Teststreifen und drahtlose Verbindung per App, Quelle: Johnson & Johnson

Abgabe in der Apotheke

Die seit Anfang des Jahres gültige Vereinbarung des DAV mit den Ersatzkassen und die seit dem 01.02.2017 gültige Vereinbarung mit der BARMER2 besagen, dass vorrangig verordneter Packungen à 50 Stück mit Teststreifen der Preisgruppe 1 beliefert werden sollen. Die OneTouch Ultra® Plus Teststreifen werden in diese besonders wirtschaftliche Preisgruppe einsortiert, sodass mit deren Abgabe auch die jeweils geforderte 15-Prozent-Quote erreicht wird. Gleichzeitig sind die Teststreifen bei den Ersatzkassen des entsprechenden Arzneiversorgungsvertrages3 rabattiert, sodass mit jeder Packung 0,50 Euro zzgl. MwSt. abgerechnet werden können.

Weiterführende Informationen zu Rezept­belieferung und Abrechnung erhalten Sie auf der Abgabehilfe zu OneTouch® und unter www.onetouch.de.

1 Testsysteme für die In-vitro-Diagnostik – Anforderungen an Blutzuckermesssysteme zur Eigenanwendung bei Diabetes mellitus (ISO 15197:2013); Deutsche Fassung EN ISO 15197:2015
2 Arzneiversorgungsvertrag zwischen Deutschem Apotheker Verband (DAV) und TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk, gültig seit 01.01.2018, sowie mit der BARMER seit dem 01.02.2017
3 Rabattvereinbarung gem. § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zwischen TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK und hkk (”ArgeBZT”) mit Johnson & Johnson Medical GmbH, Stand 01.01.2018