Überholte Preise – Kündigung der Hilfstaxe dringend notwendig
Die Hilfstaxe, mit der die Apotheker/innen die Abgabepreise von nicht industriell gefertigten Arzneimitteln berechnen, beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband und den gesetzlichen Krankenkassen.
Obwohl die Hilfstaxe eigentlich regelmäßig überarbeitet wird (wie zuletzt mit der gravierenden Änderung der Anlage 3), wurden gerade die für alle Apotheken so wichtigen Preise der „Grundstoffe“ seit Jahren nicht angepasst.
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