APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Welche Menge darf auf diese Stückzahl­verordnung abgegeben werden?

Wir haben folgendes Kassenrezept erhalten:

Techniker Krankenkasse: „Amoxiclav (875/125) 30 Tabletten, Dosierung: 1-1-1“

Zu Amoxiclav existieren in der Lauer-Taxe die Norm­größen N1 (10 St.) und N2 (20 St.). Eine N3 ist nicht gelistet. Unter Rabattvertrag sind momentan verschiedene Generika, in beiden Packungsgrößen (N1 und N2).

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

Wie ist das Rezept korrekt zu beliefern? Dürfen wir dem Patienten 30 Tabletten in Form einer N1- und einer N2-Packung mitgeben, da eine Mengen­verordnung vorliegt, oder darf nur eine N2-Packung abgegeben werden?

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