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DAP Lexikon: „LANR (Lebenslange Arztnummer)“

Die lebenslange Arztnummer, kurz LANR, ist eine neun­stellige Nummer, die an jeden Arzt und Psycho­therapeuten vergeben wird, der an der vertrags­ärztlichen Versorgung teilnimmt. Vergeben wird die LANR durch die zuständige Kassen­ärztliche Vereinigung (KV). Die LANR und die Betriebs­stätten­nummer (siehe BSNR) sind durch das Vertragsarzt­rechtsänderungs­gesetz (VÄndG) für jede kassen­ärztliche Praxis in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. LANR und BSNR ersetzen zusammen die alten KV-Abrechnungs­nummern.

Die LANR gilt „lebenslang“, d. h. für die gesamte Dauer der vertrags­ärztlichen Tätigkeit und ist unabhängig vom Tätigkeits­ort, vom Status oder von der Zugehörigkeit zu Berufs­ausübungs­gemeinschaften. Sie wird an alle Ärzte vergeben, die Leistungen mit den gesetzlichen Kranken­kassen abrechnen, z. B. an nieder­gelassene Vertrags­ärzte und psychologische Psycho­therapeuten mit eigener Praxis, an in medizinischen Versorgungs­zentren angestellte Ärzte oder Notärzte.

Gehört ein Arzt mehreren Fach­gruppen an, kann er auch mehrere LANR haben – dabei bleiben die ersten sieben Ziffern der LANR immer gleich.

Die neun Ziffern der LANR setzen sich wie folgt zusammen:

  • Ziffer 1–6 : identifizieren lebenslang eindeutig den Arzt
  • Ziffer 7: Prüfziffer
  • Ziffer 8–9: Fachgruppen­schlüssel, der Versorgungs­bereiche, Fach­gebiete und Schwer­punkte unterscheidet

An Zahnärzte, Bundes­wehrärzte und Hebammen wird weder eine LANR noch eine BSNR vergeben. Diese verwenden die Nummern 999999900 als Ersatz für die LANR und 179999900 als Ersatz für die BSNR.

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