APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wann muss ein Sonder­vermerk zur Stückelung auf ein Rezept?

Uns liegt eine Verordnung über „2 x Taflotan 15 µg/ml Augentropfen N2“ zulasten der AOK Nieder­sachsen vor.
Da es sich um eine Norm­größen­verordnung ohne Stück­zahl handelt, wäre die Abgabe von zwei Packungen in unseren Augen grundsätzlich möglich. Allerdings fehlt der ärztliche Sonder­vermerk auf dem Rezept. Auf Nachfrage gab der Augen­arzt an, dass ihm gesagt wurde, dass nur bei Stück­zahl­verordnungen ein Sonder­vermerk erforderlich sei, nicht jedoch bei Norm­größen­verordnungen. Was meinen Sie dazu?

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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com