Anzeige

ABBVIE INFORMIERT

HUMIRA®: Rabatt­arzneimittel haben Vorrang

HUMIRA® ist aktuell für ca. 80 % der GKV-Versicherten rabattiert. Bei Rezepten über HUMIRA® 40 mg/0,4 ml im Fertigpen bzw. in der Fertigspritze ist deshalb immer die Rabattvertrags­situation zu prüfen.

Wichtig: Ein rabattiertes Original bzw. ein rabattierter Import sind vorrangig vor nicht rabattierten Import­arzneimitteln abzugeben, auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz*.1–3

Weitere Tipps zur Rezept­belieferung:

» Abgabehilfe HUMIRA®

» Fachinformation HUMIRA®

© AbbVie

*Ausnahme laut § 4 Abs. 12 vdek-Arzneiversorgungs­vertrag: „Dies gilt nicht, wenn der Arzt vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch erfolgen darf.“
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittel­versorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016
2 Kommentar des Deutschen Apotheker­verbands zum Rahmen­vertrag § 129 SGB V, Stand: 06/2016
3 vdek-Arzneiversorgungs­vertrag, dort § 4 Abs. 12, Stand: 04/2016