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EuGH besinnt sich auf altbekannte Prinzipien

Der Europäische Gerichtshof hat sich erneut mit der Frage befasst, wie weit nationale Regelungen zum Schutz der Gesundheit gehen dürfen, um nicht mit dem Europarecht zu kollidieren. Diesmal ging es um Regelungen für Tierärzte in Rumänien. Nach dortigem Recht sind allein Veterinäre berechtigt, Tierarzneimittel im Einzelhandel zu vertreiben. Die Dritte Kammer des Gerichtshofs hielt dies für europarechtskonform.
Das Urteil kann Apotheker wehmütig stimmen. Denn die Kammer legte beim Gesundheitsschutz wieder Maßstäbe an, wie man sie vor dem Urteil zur Rx-Preisbindung kannte.

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