HUMIRA® ist für ca. 80 Prozent der GKV-Versicherten bzw. für die Versicherten von 107 gesetzlichen Krankenkassen rabattiert (Übersicht unter www.humira.de/rabattvertraege). Deshalb kann es in vielen Fällen vorrangig abgegeben werden.
Beispiel: AOK Rheinland/Hamburg
Da ein Rabattvertrag für das Original HUMIRA® von AbbVie besteht, ist dieses vorrangig vor einem verordneten nicht rabattierten Import abzugeben.1
Weitere Tipps zur Rezeptbelieferung:
» Abgabehilfe HUMIRA®
» Fachinformation HUMIRA®
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016.