Wir hatten am Samstag eine sehr kranke Patientin mit folgendem Rezept:
„X Doxycyclin AL 200 mg 10 Kaps N1“
(mit Aut-idem-Kreuz).
Wir hatten ein Doxy-Präparat von AL vorrätig, allerdings als Tabletten, nicht wie verordnet als Kapseln.
Hätten wir das Rezept beliefern können mit der Begründung „sofortige Einnahme erforderlich“?