Folgendes Rezept haben wir erhalten:
Krankenkasse: Barmer (IK 104080005)
Verordnung: „Prograf 1 mg KAP N3 ! 2 x 100 Stück“
Das Aut-idem-Kreuz wurde gesetzt.
Prograf befindet sich auf der Substitutionsausschlussliste.
Müssen wir hier den Arzt fragen, ob er das Original oder den Import meint (Stichwort „unklare Verordnung“)?
Oder gelten diese auch im Falle der Substitutionsausschlussliste als identisch?
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