AKTUELLER RETAXFALL
Wenn keiner zahlt, zahlt dann die Apotheke?
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Gesetzliche Vorschriften treffen in der Regel den jeweiligen Adressaten der Vorschrift und das ist auch gut so. Nicht gut ist es, wenn der eigentliche Adressat, z. B. ein Pharmahersteller, seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder nachkommen muss und manche Krankenkassen die ausstehende Zahlung kurzerhand der Apotheke anlasten. Nicht selten liegt dies daran, dass für spezielle Fälle weder in den gesetzlichen Vorgaben, noch in den Arzneilieferverträgen detaillierten Regelungen vereinbart wurden und dass manche Krankenkassen offenbar der Meinung sind, dass ihre unbezahlten Außenstände bei den Apotheken „in guten Händen“ sind.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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