AKTUELLER RETAXFALL
Praxis vergisst Arztstempel – Apotheke zahlt 4.589 Euro
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Im Juni 2016 hatten sich die Vertreter der Apotheker und der gesetzlichen Krankenkassen auf eine Neufassung des § 3 Rahmenvertrag geeinigt, um einen Schiedsspruch zu vermeiden. In der Kürze der Zeit wurden zwar die Rahmenvorgaben für eine vom Gesetzgeber geforderte entbürokratisierte, problemlosere Patientenversorgung mit weniger Form-Retaxationen vereinbart, die nähere Ausarbeitung wurde jedoch in vielen Fällen auch weiterhin den ergänzenden Regelungen der regionalen Arzneilieferverträge vorbehalten.
Aufgrund des nicht mehr vorhandenen Einigungsdrucks ist allerdings in den mittlerweile verstrichenen eineinhalb Jahren auf regionaler Ebene wenig geschehen, um die Intentionen der schiedsvertraglichen Vereinbarung umzusetzen.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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Nach wie vor wird von einigen Krankenkassen alles retaxiert, was nicht explizit und interpretationssicher im Rahmenvertrag oder auf regionaler Ebene von einer Retaxation ausgeschlossen wurde. Im Gegensatz dazu vertritt der Deutsche Apothekerverband die Meinung, dass …
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