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AKTUELLER RETAXFALL

Kein Entgegenkommen bei Mehrabgabe einer PC-Infusionslösung

Es zählt nicht das, was eine Arztpraxis eigentlich für ihren PC-Bedarf verordnen wollte, sondern nur das, was letztlich auf der Verordnung steht. Selbst wenn bei einer PC-Verordnung beide Seiten den Fachkreisen angehören, gibt es hier offenbar kein Entgegenkommen bei manchen Krankenkassen, wie die nachfolgende Nullretax zeigt:

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