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AKTUELLER RETAXFALL
Retax Hyposensibilisierungsrezept: Auch die Verordnung muss eindeutig sein!
Leider konnten nicht alle erforderlichen Retaxausschlüsse eindeutig im neuen Rahmenvertrag benannt werden, da man detaillierte Regelungen den ergänzenden Vereinbarungen auf regionaler Ebene vorbehalten wollte. Dass die Apotheken seit eineinhalb Jahren auf diese Detailregelungen warten, wird von manchen Krankenkassen zum eigenen Vorteil genutzt:
Alles was nicht detailliert und juristisch eindeutig mit einem Retaxverbot vereinbart wurde, wird weiterhin retaxiert.
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Dabei trifft es nach wie vor auch Verordnungen, die weder für die Kasse einen finanziellen, noch für den Versicherten einen medizinisch-pharmazeutischen Nachteil zur Folge hatten. Eine dieser ungeklärten „Retaxfallen“ beschäftigt uns seit vielen Jahren – wer gehofft hatte, dass diese entsprechend der Intention der Schiedsvereinbarung nicht mehr vorkommen würde, sieht sich getäuscht.
Der Fall:
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