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AKTUELLER RETAXFALL

Retax Hyposensibilisierungsrezept:
Auch die Verordnung muss eindeutig sein!

Leider konnten nicht alle erforderlichen Retax­ausschlüsse eindeutig im neuen Rahmen­vertrag benannt werden, da man detaillierte Regelungen den ergänzenden Vereinbarungen auf regionaler Ebene vorbehalten wollte. Dass die Apotheken seit eineinhalb Jahren auf diese Detail­regelungen warten, wird von manchen Kranken­kassen zum eigenen Vorteil genutzt:
Alles was nicht detailliert und juristisch eindeutig mit einem Retax­verbot vereinbart wurde, wird weiterhin retaxiert.

Dabei trifft es nach wie vor auch Verordnungen, die weder für die Kasse einen finanziellen, noch für den Versicherten einen medizinisch-pharmazeutischen Nachteil zur Folge hatten. Eine dieser ungeklärten „Retaxfallen“ beschäftigt uns seit vielen Jahren – wer gehofft hatte, dass diese entsprechend der Intention der Schieds­vereinbarung nicht mehr vorkommen würde, sieht sich getäuscht.

Der Fall:

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