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DAP Lexikon: „Importbonus“

Ein Importbonus beschreibt die Überschreitung der Wirtschaftlichkeitsreserve: Die Apotheke hat mehr Umsatz mit Importarzneimitteln bei einer Krankenkasse gemacht als die Wirtschaftlichkeitsreserve erfordert. Ein Importbonus wird nicht ausgezahlt, sondern wird von Monat zu Monat beziehungsweise Jahr zu Jahr fortgeschrieben und dient somit als Puffer für eventuelle künftig auftretende Mali.

Bei einem Importmalus dagegen handelt es sich um die Unterschreitung der Wirtschaftlichkeitsreserve: Die Apotheke hat die Wirtschaftlichkeitsreserve nicht erreicht. Ein Importmalus ist bis zum Quartalsende bei der jeweiligen Krankenkasse auszugleichen, da dieser sonst von der Rezeptabrechnung abgezogen wird.

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.

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