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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Ist eine Verordnung über Dronabinoltropfen genehmigungspflichtig?
Seit kurzem werden durch das „Cannabis-Gesetz“ vermehrt Cannabis und Dronabinol auf Kassenrezepten verordnet. Unserer Meinung nach muss beides aber vorher von den Krankenkassen genehmigt werden. Aktuell haben wir eine Verordnung über Dronabinoltropfen erhalten und darum bei der Krankenkasse wegen Kostenübernahme bzw. Genehmigung angerufen.
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Wir erhielten die Antwort, diese Verordnung sei nicht genehmigungspflichtig! Bei anderen Krankenkassen haben wir allerdings die gegenteilige Auskunft erhalten. Dort müssen die Patienten bis zu fünf Wochen warten, bis der Medizinische Dienst das geklärt hat. Was ist die korrekte Vorgehensweise?
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