Bei der Abgabe eines Medizinproduktes auf ein GKV-Rezept muss die Apotheke in jedem Fall prüfen, ob die Abrechnung zulasten der GKV möglich ist. Dabei gelten für Medizinprodukte jedoch andere Abgaberegelungen als für Arzneimittel. Auch bei der Belieferung von Blutzuckerteststreifen aus verschiedenen Preisgruppen müssen bestimmte Regularien beachtet werden, wie zum Beispiel die Quotenregelung.
Die folgenden DAP Arbeitshilfen bieten Unterstützung bei der richtigen Rezeptbelieferung und geben Hinweise zur korrekten Abrechnungsweise.
DAP Arbeitshilfen:
» „Medizinprodukte auf GKV-Rezept“
» „Versorgung mit Blutzuckerteststreifen“