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AKTUELLER RETAXFALL

Diskussion bei Privatrezepten:
Wer bezahlt die Festbetragsdifferenz?

Ab und zu ergeben sich im DAP Retaxforum auch Diskussionen über „Erstattungsprobleme“, die einer der 8.800 Mitglieder von einem Patienten mitgeteilt werden. Hier geht es – wie im vorliegenden Fall – oft um Erstattungskürzungen, die den Privatversicherten treffen.

Nicht selten wendet sich solch ein Patient dann (auch oft auf den Rat seiner Kasse) an die Apotheke. Hat die Apotheke nicht bereits bei der Rezeptbelieferung über mögliche Erstattungsprobleme aufgeklärt, entsteht beim Patienten nicht selten der Eindruck, dass die Apotheke einen Fehler gemacht habe.

Dies kann mitunter dazu führen, dass die Apotheke – mangels Kenntnis der jeweiligen PKV-Vereinbarung – einen alternativ nach GKV- und SGB-V-Vorschriften korrekt versorgten, aber dennoch verärgerten Patienten verliert.

Der Fall:

Der Versicherte der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten KVB benötigte dringend seine „Asthma"-Medikation „Viani 50 µg/250 µg Diskus Pulver N3 3 x 60 St.".
Da die gewohnte Medikation vom Hersteller nicht verfügbar war, vermerkte die Apotheke Folgendes auf der Verordnung: „Viani zur Zeit von der Firma nicht lieferbar. Nach Rücksprache mit dem Arzt sollte ersatzweise das wirkstoffgleiche „Atmadisc“ des gleichen Herstellers abgegeben werden.“
Die Verordnung wurde entsprechend den für gesetzliche Kassen gültigen Vorschriften neben dem handschriftlichen Vermerk auch mit der Sonder-PZN 02567024 versehen.

Die private KVB akzeptierte allerdings den höheren Preis des wirkstoffgleichen Atmadisc nicht und kürzte mit Berufung auf ihre Versichertenbedingungen die Erstattung des abgegebenen Atmadisc auf den Festbetrag des verordneten Viani-Präparates in Höhe von 102,74 Euro.

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