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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Movicol Junior 90 St. – Muss das Arzneimittel oder das Medizinprodukt abgegeben werden?

Wir haben heute ein Rezept für ein Kind zulasten der HKK erhalten: „Movicol Junior aromafrei Emra 90 St.“

Die 90er-Packung der Firma Emra ist laut EDV als Arzneimittel eingestuft und somit eine Jumbopackung.
Demnach würden wir 1 x 30 Stück (= N2) abgeben, es sei denn, der Arzt ergänzt ein Ausrufezeichen auf dem Rezept, um eine bewusste Überschreitung der Nmax kenntlich zu machen.

Alternativ käme eine Abgabe der 90er-Packung der Firma Norgine infrage. Diese ist ein Medizinprodukt. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot müssten wir eher diese Packung abgeben.
Wie beurteilen Sie diese Situation?

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