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AKTUELLER RETAXFALL

Krankenkasse klärt Irrtum auf

Rückblick zum Retax-Newsletter vom 05.10.2017 „Nachgereichte BtM-Notfallverordnung wegen Abgabe vor der Ausstellung retaxiert!“

Häufig fragen sich Mitglieder des DAP Retaxforums, ob die wöchentlichen Retaxberichte denn auch eine Beachtung durch die Rezeptprüfstellen der Krankenkassen finden und dadurch wiederum zu einer positiven Reaktion der betroffenen Prüfstellen führen.

Dies ist in der Tat häufig der Fall und bis auf einige wenige „beratungsresistente“ Prüfstellen wird berechtigten Einsprüchen nach einem Bericht in den DAP Retax-News in vielen Fällen stattgegeben.

Leider erhalten die Kolleginnen und Kollegen im DAP Retaxforum und auch der Moderator – anders als im vorliegenden Fall – nicht Rückmeldung über einen positiven Einspruchsbescheid. Daher werden wir künftig auch auf diesem Wege über besonders wichtige Retaxentscheidungen berichten.

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