BAYER VITAL INFORMIERT

Original oder Import?

Rezeptbelieferung am Beispiel Xarelto®

Der Gesetzgeber fordert von den Apotheken die Erfüllung einer Importquote – diese liegt bei 5 Prozent pro Quartal und Krankenkasse. Zur Erfüllung dieser Quote dienen jedoch nur Importe, die der 15/15-Regel entsprechen und somit als preisgünstige Importe gelten.1

Erfüllt die Apotheke diese Quote nicht, so wird ihr ein Malus angerechnet. In der Regel werden jedoch mehr Importe abgegeben als erforderlich, sodass die meisten Apotheken die geforderte Quote deutlich übererfüllen.

Es gibt auch den Fall, dass Importe abgegeben werden, obwohl diese nicht zur Erfüllung der Importquote beitragen, wie das folgende Praxisbeispiel zeigt.

Xarelto®-Praxisbeispiel

Die Apotheke erhält folgende Verordnung (Kostenträger ist die Barmer):

Es handelt sich um eine eindeutige Originalverordnung, da der Hersteller „Bayer Vital“ angegeben ist. Das Original kann in diesem Fall auch beliefert werden, denn ein Austausch auf einen Import bringt keinen Vorteil. Alle zugehörigen Importe – genauso wie bei allen anderen Wirkstärken auch – sind nämlich keine 15/15-Importe bzw. keine „preisgünstigen“ Importe.

Abb.: Importe zu Xarelto® 20 mg 28 St., Lauer-Taxe-Online, Stand 01.10.2017, I = kein 15/15-Import, d. h. nicht preisgünstiger Import

Service: Xarelto®-Abgabehilfe

Weitere Informationen zur Erstattungsfähigkeit und zur Rezeptbelieferung sind auf der Xarelto®-Abgabehilfe zusammengefasst.

» Xarelto®-Abgabehilfe
» Fachinformation Xarelto® 2,5 mg Filmtabletten
» Fachinformation Xarelto® 10 mg Filmtabletten
» Fachinformation Xarelto® 15 mg Filmtabletten
» Fachinformation Xarelto® 20 mg Filmtabletten
» Fachinformation Xarelto® 15 mg + 20 mg Filmtabletten Starterpackung

1 15/15-Importe = 15 Euro oder 15 % günstiger als das Bezugsoriginal (bezogen auf den Netto-VK)
L.DE.MKT.GM.05.2017.3913