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AKTUELLER RETAXFALL
Nachgereichte BtM-Notfallverordnung wegen Abgabe vor der Ausstellung retaxiert!
Häufig sind die gesetzlichen Vorschriften zur patientenfreundlichen Arzneimittelversorgung praxisnäher als die mit den einzelnen Krankenkassen direkt „vereinbarten“ Abgabevorschriften. Denn der Gesetzgeber hat vorrangig die schnelle und unbürokratische Patientenversorgung im Blick und nicht das Bestreben mancher Rezeptprüfstellen, den einen oder anderen Euro zu sparen, nur weil selbst in dringenden Fällen nicht jede „Bürokratiehürde“ übersprungen werden konnte.
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Es ist also grundsätzlich zu begrüßen, dass sich der Gesetzgeber besonderer Versorgungsprobleme selbst angenommen hat und viele Apotheken würden sich sogar wünschen, dass dies öfter der Fall wäre. Doch was hilft es der Apotheke, wenn Rezeptprüfstellen die Intention des gesetzlich begründeten Rahmenvertrages bei Formretaxationen deutlich zurückhaltender zu sein nicht zur Kenntnis nehmen und weiterhin retaxieren?
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