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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie hoch ist die Zuzahlung bei Hilfsmitteln zum Verbrauch?

Wir haben eine Verordnung über 2 x 1347941 und 1 x 0365032 (jeweils Paradigm Quicksets) zulasten der energie-BKK (IK 102129930) mit einem Versorgungszeitraum über zwei Monate, der taggenau angegeben ist. Einen Kostenvoranschlag mit 10 Euro Zuzahlung haben wir gestellt und dieser wurde teilgenehmigt, allerdings mit einer abweichenden Zuzahlung in Höhe von 20 Euro.

Ist es korrekt, dass der Kunde die Zuzahlung für die Hilfsmittel zum Verbrauch für jeden Monat des Versorgungszeitraums leisten muss? Wie kann dann der Kunde im Folgemonat nachweisen, wenn er ein weiteres Hilfsmittel verordnet bekommt, dass er die Zuzahlung schon im Voraus geleistet hat?

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