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Pharmazeutische Bedenken

Der rabattvertragsbedingte Austausch von Arzneimitteln ist – unter pharmazeutischen und therapeutischen Gesichtspunkten – nicht immer sinnvoll. In begründeten Einzelfällen hat der Apotheker daher gemäß § 17 (5) ApBetrO das Recht, Pharmazeutische Bedenken geltend zu machen, um eine therapiegefährdende Substitution auf ein Rabattarzneimittel zu verhindern.

Wie die richtige Rezeptbelieferung und Dokumentation erfolgt, zeigen folgende DAP Arbeitshilfen:

» Pharmazeutische Bedenken korrekt anwenden

» Dokumentation auf dem Rezept

Buchtipp

Tiefergehende Informationen zu dem Thema und zahlreiche Fallbeispiele aus 15 verschiedenen Indikationen finden Sie in dem Buch „Pharmazeutische Bedenken – Grundlagen, Fallbeispiele und richtige Anwendung“.

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