Der rabattvertragsbedingte Austausch von Arzneimitteln ist – unter pharmazeutischen und therapeutischen Gesichtspunkten – nicht immer sinnvoll. In begründeten Einzelfällen hat der Apotheker daher gemäß § 17 (5) ApBetrO das Recht, Pharmazeutische Bedenken geltend zu machen, um eine therapiegefährdende Substitution auf ein Rabattarzneimittel zu verhindern.
Wie die richtige Rezeptbelieferung und Dokumentation erfolgt, zeigen folgende DAP Arbeitshilfen:
» Pharmazeutische Bedenken korrekt anwenden
» Dokumentation auf dem Rezept