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Apotheken sind verpflichtet, bei der Abgabe von Blutzuckerteststreifen zulasten der Ersatzkassen eine bestimmte Preisquote durch Lieferung preisgünstiger Teststreifen zu erfüllen. Dafür werden die Blutzuckerteststreifen in verschiedene Preisstufen eingeteilt und Apotheken müssen einen bestimmten Prozentsatz der günstigeren Blutzuckerteststreifen pro Kalenderhalbjahr abgeben. Bei Nichterreichen der Quote wird ein Malus über die entstandene Preisdifferenz fällig.
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