Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
|
|
AKTUELLER RETAXFALL
BtM Substitution: 23 Tage Sichtvergabe für 26 Cent?
Seit dem 22. Mai 2017 ist die dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) in Kraft. Ebenfalls im Mai 2017 wurde die Dokumentationsvergütung je BtM-Abgabe von zuvor 26 Cent auf 2,91 Euro offiziell im § 7 der AMPreisV erhöht. Ein Anlass für manche Krankenkassen, sich nochmals ältere BtM-Abgaben genauer anzusehen (für die noch die alte Vergütung galt), um künftig „ausufernden“ Abrechnungen vorzubeugen? Dies vermutet eine Apotheke in ihrem Posting an die ca. 8.800 Kolleginnen und Kollegen des DAP Retaxforums:
» Lesen Sie weiter
|
|
|