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AKTUELLER RETAXFALL

BtM Substitution:
23 Tage Sichtvergabe für 26 Cent?

Seit dem 22. Mai 2017 ist die dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungs­verordnung (BtMVV) in Kraft. Ebenfalls im Mai 2017 wurde die Dokumentations­vergütung je BtM-Abgabe von zuvor 26 Cent auf 2,91 Euro offiziell im § 7 der AMPreisV erhöht. Ein Anlass für manche Kranken­kassen, sich nochmals ältere BtM-Abgaben genauer anzusehen (für die noch die alte Vergütung galt), um künftig „aus­ufernden“ Abrechnungen vorzubeugen? Dies vermutet eine Apotheke in ihrem Posting an die ca. 8.800 Kolleginnen und Kollegen des DAP Retaxforums:

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