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Rabattverträge gehören zum Apothekenalltag und werden in der Apotheke durch die jeweilige Apothekensoftware automatisch angezeigt. Dennoch sind nicht erfüllte Rabattverträge laut DAP Umfragen immer noch der häufigste Grund für Retaxationen. Bei der unbegründeten Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels ist die Krankenkasse dazu bemächtigt, auf „Null“ zu retaxieren. Deshalb ist es umso wichtiger, die Grundlagen und Regelungen zu Rabattverträgen zu kennen, jede Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels vertragsgemäß zu begründen und die Aut-idem-Kriterien bei der Auswahl des abzugebenden Arzneimittels zu berücksichtigen.
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