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DAP-Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“

Medizinprodukte mit Arzneicharakter sind nur dann zulasten einer GKV verordnungsfähig, wenn sie in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA aufgeführt sind.

In der Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“ finden Sie alle in der Anlage V aufgeführten verordnungsfähigen Medizinprodukte alphabetisch sortiert sowie vorhandene Zusatzinformationen (medizinische notwendige Fälle, Befristung).

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