Bei Mehrfachverordnungen und Stückelungen ist es in der Vergangenheit immer wieder zu – häufig unrechtmäßigen – Retaxationen gekommen. Deshalb wurden im letzten Jahr neue Regelungen in § 3 Rahmenvertrag implementiert, die zu mehr Klarheit bei der Rezeptbelieferung führen und Apotheken vor einer Retax schützen sollen.
Hiervon ist unter anderem das Stückeln in einen definierten Normbereich betroffen. Die DAP Arbeitshilfe „Stückeln in einen bestehenden Normbereich“ zeigt schematisch, wie Apotheken vorgehen können, wenn die nach Stückzahl verordnete Menge in einen Normbereich fällt.
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