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AKTUELLER RETAXFALL
Krankenkasse erkennt handschriftliches „Gebühr frei“-Kreuz nicht an
Nachfolgend ein weiteres Beispiel, wie wenig Beachtung die neue Schiedsvereinbarung (§ 3 Rahmenvertrag) bezüglich nicht mehr zu retaxierender Formfehler in der Retaxpraxis mancher Krankenkassen findet.
Der ursprünglich auf dem Rezept aufgedruckte Gebührenstatus „Geb.-pfl.“ wurde handschriftlich vor der Vorlage in der Apotheke von der Arztpraxis auf „Gebühr frei“ geändert. Dies erkannte die Rezeptprüfstelle der Krankenkasse nicht an und stellte der Apotheke die ihrer Meinung nach zu erhebende Rezeptgebühr in Rechnung.
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