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DAP Rubrik „Pharmazeutische Bedenken“

Pharmazeutische Bedenken können immer dann geltend gemacht werden, wenn durch einen Präparateaustausch trotz zusätzlicher Beratung des Patienten der Therapieerfolg oder die Arzneimittelsicherheit im konkreten Fall gefährdet sind.

Pharmazeutische Bedenken können z. B. auftreten bei:

Die Angst vor einer Retaxation bei der Anwendung von Pharmazeutischen Bedenken ist unbegründet – Voraussetzung ist aber eine richtige Dokumentation und Rezeptbedruckung.

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Gesetzliche Grundlagen und Tipps zur Rezeptbelieferung sind in der DAP Rubrik „Pharmazeutische Bedenken“ zusammengefasst.

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