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AKTUELLER RETAXFALL

Unberechtigte Retax und unberechtigter Direktabzug

Es gibt Versorgungsverträge, die den Krankenkassen die Direktabrechnung unmittelbar mit dem von den Apotheken beauftragten Rezeptabrechnungszentren erlauben.

Dies gilt jedoch nur für Rechnungsgutschriften oder für Abrechnungsbelastungen, die auf einer falschen Rezeptdatenerfassung (Abschläge oder Berechnungen) durch die Apothekenabrechnungszentren selbst beruhen:

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